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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauleistungen der Firma PROJECT G
 
§1 Geltungsbereich dieser Bedingungen
 
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
 
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführungen von Bauleistungen getroffen werden, sind in dem Bauvertrag oder einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.
 
§2 Vertragsschluss
 
1. Der Vertrag ist ein Werkvertrag gem. BGB §631 ff.
 
2.In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben und Bauausführung - freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir vier Wochen gebunden.
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3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
 
4. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können die Bestellung innerhalb von zwei Wochen annehmen.
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5. Der Vertrag, sowie alle Abänderungen des Formulartextes dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der PROJRCT G -Geschäftsführung.
 
§3 Vertragsbestandteile
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1. Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Standsicherheitsnachweise,
Wärmebedarfsberechnung, Wärmepass und sonstige technische Unterlagen wie Produkt- und Materialbeschreibungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.
 
2. Der Besteller ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Ausführung zu verlangen. Solche Änderungswünsche werden jedoch nur Vertragsbestandteil, wenn sie rechtzeitig angemeldet und eine Einigung über die Änderung der Vergütung zustande kommt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei der vertraglich vereinbarten Bauausführung.
 
3. Mehrkosten die für Leistungen entstehen, die nicht ausdrücklich im Vertrag genannt sind, deren Notwendigkeit sich aber vor oder während der Bauzeit herausstellen, sind in jedem Falle vom Bauherren zu tragen. Änderungen, die den Bauwert nicht beeinträchtigen oder sogar verbessern, bleiben der Beste Bau Bauregie GmbH vorbehalten, soweit sie dem Bauherrn zuzumuten sind.
 
4. Bei Schichtwassergefahr, Bodendruck unter 0,20 N/mm², bei schweren, steinigen oder felsigen Böden, sowie bei höheren, tieferen oder nicht waagerechten Terrain kann hierfür eine Zusatzkostenermittlung erst bei Baubeginn durch den Bauleiter erfolgen und ist im derzeitigen Festpreis nicht enthalten.
 
§4. Festpreis
 
1. Nach Wirksamwerden des Vertrages ist der Preis der Vertragsleistung für 3 Monate unverändert gültig.
 
2. Dieser Festpreis bleibt über den genannten Termin bestehen, wenn die Bauherren die Ihnen obliegenden Leistungen für die Baudurchführung erbracht haben und die PROJECT G mit den Bauarbeiten beginnen konnte. Es werden neben einem baureifen Bauplatz eine auflagenfreie Genehmigung des vorbereiteten Bauantrages und die Finanzierungssicherstellung des Bauvorhabens benötigt.
 
3. Liegen die unter 4.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, wird der Festpreis an die gültige Preisliste angeglichen.
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4. Auch bei "höherer Gewalt" oder absichtlicher Verzögerung der Bauzeit durch den Bauherrn kann die Festpreisbindung aufgehoben werden.
 
5. Der Gesamtpreis beinhaltet die zurzeit gültige Mehrwertsteuer i.H.v. 19%. Eine Nachforderung bleibt der Beste Bau Bauregie GmbH vorbehalten, wenn die Mehrwertsteuer erhöht werden sollte.
 
§5. Zahlungsbedingungen
 
1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist entsprechend dem Baufortschritt zu zahlen. Die Zahlungsabschnitte werden individuell festgelegt. Sollten ein oder mehrere Gewerke in Eigenleitung ausgeführt werden, wird der Zahlungsplan dahingehend abgeändert, dass bei Erreichen der Voraussetzung für die Eigenleistung die jeweilige Rate fällig wird.
 
2. Bei später erteilten Angeboten für Sonderwünsche wird der Baupreis prozentual der jeweiligen Baustufe zugeschlagen.
 
§6. Vollmacht
 
1. Für die Dauer des Vertragsverhältnisses wird die Beste Bau Bauregie GmbH bevollmächtigt, alle die Baudurchführung betreffenden Maßnahmen mit rechtlicher Wirkung für die Bauherren zu treffen.
 
§7 Pflichten des Bestellers
 
1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zurverfügungstellung eines für die vorgesehene Bebauung geeigneten, erschlossenen oder erschließungsreifen Grundstück Sache des Bestellers. Sind Umbauarbeiten Gegenstand des Vertrages, muss ein werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr unbehinderter Zugang vorhanden sein.
 
2. Ebenso ist die Beschaffung der Baugenehmigung bzw. die Anzeige des Bauvorhabens gegenüber der Bauaufsichtsbehörde sowie die Beschaffung etwaiger sonstiger für die Durchführung der Baumaßnahmeerforderlicher behördlicher Genehmigungen Sache des Bauherrn. Der Besteller verpflichtet sich, uns diese Unterlagen vor Baubeginn unaufgefordert auszuhändigen. Solange uns diese Unterlagen nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Ausführung der geschuldeten Leistungen.
 
§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
 
1. Soweit nicht ausdrücklich eine Abrechnung nach Einheitspreisen vereinbart ist, ist die Vergütung fest vereinbart.
 
2. Erhöht sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, erhöht sie sich im Verhältnis zwischen den Parteien für alle nach Inkrafttreten der Steueränderung folgenden Abschlagsforderungen, wenn das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht.
 
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist für alle Forderungen aus diesem Vertrag 14 Kalendertage. Zahlungen sind so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingehen. Dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn Skonto vereinbart ist.
 
§9 Planungsunterlagen
 
1. Alle anfallenden Gebühren sowie Kosten, die für die Genehmigungs- oder Prüfungsverfahren anfallen, sind vom Bauherren zu tragen und nicht im Vertragspreis enthalten.
 
§10 Baureifes Grundstück
 
1. Der Bauplatz muss im Baubereich frei von Gebäudeteilen, Baumbestand und sonstigen Hindernissen sein, während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge bis zur Baugrube anfahrbereit sein und über ausreichende Lagermöglichkeiten für Erdaushub und Material verfügen.
 
2. Versorgung und Stromanschluss, bzw. ein Baustromkasten mit 380 V sind auf dem Bauplatz vor Baubeginn vorzuhalten und während der Bauzeit
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